Henrik Nikolai Möllring, LL.M.

Rechtsanwalt

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Person

Nikolai Möllring wurde 2016 in Hamburg als Rechtsanwalt zugelassen und ist seitdem bei Dr. Schwarz & Collegen tätig.

Nach einer kaufmännischen Ausbildung, dem Jurastudium in Hannover und Göttingen Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Braunschweig und Hannover hat Nikolai Möllring an der JurGrad der Universität Münster den Masterstudiengang „Mergers & Acquisitions (M&A)“ absolviert.

Nikolai Möllring berät mittelständische Unternehmen sowohl in gesellschaftsrechtlichen Fragen, als auch bei individuellen Rechtsfragen des operativen Geschäfts. Seine Tätigkeit erstreckt sich über die Rechtsberatung, Verhandlungsführung und Vertragsgestaltung hinaus auch auf die deutschlandweite Vertretung in gerichtlichen Verfahren. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Handels- und Gesellschaftsrecht.

 

Sprachen

Nikolai Möllring spricht Deutsch und Englisch.

 

Referenzmandate (Auswahl)

Mergers & Acquisitions

  • Beratung eines KMU bei der Beteiligung durch ein führendes Unternehmen im Bereich der Filtration
  • Verkauf eines KMU aus dem Bereich erneuerbare Energien
  • Beratung zum Verkauf einer Beteiligung an einem österreichischen Fertighausbauunternehmen
  • Verkauf eines KMU aus der Lebensmittelindustrie an einen weltweit führenden Anbieter von Lebensmittelzutaten aus den USA

Gesellschaftsrecht

  • Gestaltung einer Holding aus einzelnen Kapitalgesellschaften mit unterschiedlichen Gesellschafterstrukturen
  • Durchführung mehrerer aufeinanderfolgender Kapitalerhöhungen bei einer Aktiengesellschaft
  • Diverse Verschmelzungen von Gesellschaften innerhalb eines Konzerns
  • Umwandlung einer GbR in eine GmbH & Co. KG
  • Einziehung von Geschäftsanteilen im Gesellschafterstreit
  • Strategische Beratung eines Gesellschafters eines Logistikunternehmens zum Umgang mit der Veruntreuung von Gesellschaftsvermögen durch einen Mitgesellschafter
  • Gestaltung diverser Treuhandverhältnisse über Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
  • Beratung von Vorständen und Geschäftsführern bei der Erstellung von individuellen Vorstands- und Geschäftsführerverträgen
  • Diverse Gesellschaftsgründungen in unterschiedlichen Rechtsformen in verschiedenen Branchen

Handelsrecht

  • Erstellung diverser Handelsvertreterverträge
  • Erstellung von Distributions- und Vertriebsverträgen
  • Gerichtliche Durchsetzung der Rückzahlung eines Provisionsvorschusses gegen einen Handelsvertreter
  • Diverse gerichtliche Durchsetzung von Handelsvertreterprovisionen
  • Geltendmachung eines kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts an Baumaterial

Insolvenzrecht und Sanierung

  • Beratung eines KMU zu einem Schuldenschnitt mit sechs Gläubigern und der Absicherung über einen Besserungsschein
  • Gerichtliche Geltendmachung eines Werklohnanspruchs für den Abbau von Baugerüsten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
  • Gerichtliche Verteidigung gegen eine Klage eines Insolvenzverwalters auf Wiedereinlage einer Kommanditbeteiligung
  • Geltendmachung einer siebenstelligen Forderung im Rahmen eines norwegischen Restrukturierungsverfahrens gegen eine norwegische Schuldnerin

Baurecht

  • Sicherung von Ansprüchen eines Bauunternehmens gegen einen Bauträger durch einstweilige Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek
  • Vertretung eines Bauunternehmens in einem selbstständigen Beweisverfahren zur Beschaffenheit eines großflächigen Industriebodenbelags
  • Vertretung eines KMU in einem selbstständigen Beweisverfahren mit fünf Parteien zur Ursache von Setzungsrissen an einem angrenzenden Gebäude
  • Diverse Erstellungen von bauspezifischen Verträgen

Prozessführung

  • Vertretung eines führenden globalen Ingenieurdienstleisters in der Flugzeugindustrie bei der gerichtlichen Durchsetzung eines sechsstelligen Anspruchs gegen einen amerikanischen Maschinenbaukonzern
  • Verteidigung eines Großunternehmens gegen einen siebenstelligen Vermögensarrest in zwei Instanzen
  • Verteidigung eines KMU gegen einen hohen sechsstelligen Schadensersatzanspruch an einem Gericht in Norwegen (Oslo) unter Einbeziehung einer Korrespondenzkanzlei
  • Gerichtliche Durchsetzung der Kosten einer Ersatzbeförderung von über € 20.000,00 gegen eine deutsche Fluggesellschaft
  • Vertretung eines führenden Unternehmens im Werftgerüstbau bei der gerichtlichen Durchsetzung eines sechsstelligen Werklohnanspruchs gegen einen Insolvenzverwalter in zwei Instanzen
  • Vertretung eines norddeutschen Bauunternehmens bei der gerichtlichen Durchsetzung einer sechsstelligen Werklohnanspruchs gegen einen Projektentwickler
  • Verteidigung gegen eine hohe sechsstellige Klageforderung der Bundesrepublik Deutschland
  • Vertretung einer Privatperson bei der gerichtlichen Durchsetzung der Kosten einer Ersatzbeförderung mit einem Privatjet gegen eine Fluggesellschaft

 

Veröffentlichungen (Auswahl)

  1. Anmerkung zu LG Köln, Urteil vom 13.04.2022 – 4 O 440/20; Recht der Transportwirtschaft (RdTW), Heft 10 2022, Seite 413-415.
  1. Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 26.03.2020 – C-215/18; Transportrecht (TranspR), Heft 6 2020, Seite 312-319.
  1. Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 12.03.2020 – C-832/18; Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht (ZLW), Heft 2 2020, Seite 359-367.
  1. Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 11.7.2019 – C-502/18, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Heft 36 2019, Seite 2595-2597.
  1. Der Einfluss von technischen Defekten auf Fluggastrechte, Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Heft 14 2019, Seite 833-837.
  1. Die Bedeutung von Anschlussflugverbindungen für Fluggastrechte, Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Heft 1-2 2019, Seite 6-9.

 

Kontakt

henrik.moellring@weltrecht.de