Dr. Hubertus Schwarz

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Steuerrecht

DR. HUBERTUS SCHWARZ DR. HUBERTUS SCHWARZ

Gründer/Namensgeber der 1974 gegründeten Rechtsanwaltskanzlei Dr. Schwarz & Collegen.

 

Bevor über seine umfangreichen beruflichen Erfahrungen berichtet wird, hier ein Blick auf seine aktuellen Tätigkeiten:

 

Aktuelle repräsentative Mandate von Dr. Schwarz (Auswahl)

  • Verhandlung, Erwerb und Gestaltung sowie Realisierungen von Neubau-Mietshäusern in Berlin, zum Teil unter Finanzierung mit KfW-Darlehen.
  • Steuerlich strukturierter Verkauf einer Top Gewerbeimmobilie in Vancouver mit besonderer Ausrichtung auf die High-Tech-Branche unter Beachtung des nationalen und internationalen kanadischen und deutschen Vertrags-, Gesellschafts- und Steuerrechts sowie der notwendigen Einbindung der Rechtsordnungen von Guernsey und den British Virgin Islands in deutscher und englischer Fachsprache, hierzu Anerkennung der vorgeschlagenen Lösung durch die ausländische und deutsche Steuerbehörde.
  • Gutachtliche Stellungnahme und Lösungsvorschlag zum nationalen und internationalen deutschen und uruguayischen Vertrags-, Gesellschafts-, Steuer-, Bank-, Landwirtschafts- und Strafrecht.
  • Prüfung und Gestaltung in Deutschland und den USA des Wegzugs eines deutschen Unternehmens in die USA; Erreichen einer Green Card, Vermeidung deutscher Wegzugsbesteuerung.
  • Gutachtliche Stellungnahme zu Risiken bei der Erbschaft einer argentinischen Immobilie, gehalten über eine argentinische GmbH, unter Beachtung des nationalen und internationalen deutschen und argentinischen Gesellschafts- und Steuerrechts unter besonderer Berücksichtigung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) Deutschland – Argentinien.
  • Beratung unter Beachtung des nationalen und internationalen deutschen und australischen Investitionsrecht, insbesondere Aufenthalts-, Gesellschafts-, Arbeits- und Steuerrecht unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung und des DBA Deutschland – Australien.
  • Planung des Wegzugs eines Start-Ups aus Deutschland unter Beachtung des nationalen und internationalen deutschen, US-amerikanischen, irischen und portugiesischem Vertrags-, Gesellschafts- und Steuerrechts.
  • Gutachtliche Stellungnahme zu einer Nachfolgeplanung, insbesondere Erbfolge unter Beachtung des nationalen und internationalen deutschen und US-amerikanischen Steuer- und Trusts (Stiftungs-) Rechts mit besonderen familienrechtlichen Gegebenheiten.
  • Entwurf eines französischen Kaufvertrages über eine Immobilie in Paris unter Beachtung des nationalen und internationalen deutschen und französischen Kauf- und Immobilienrechts sowie der jeweils nationalen und grenzüberschreitenden steuerlichen Implikationen, insbesondere des Nachfolgerechts (Erbrecht), in deutscher und französischer Sprache.
  • Beratung und Verhandlung einer Nachfolgeregelung in Bezug auf eine spanische Immobilie unter Berücksichtigung des nationalen und internationalen deutschen und spanischen Vertrags-, Gesellschafts- und Schenkungssteuerrechts unter Recherchen zu alten handschriftlichen spanischen Verträgen.
  • Geltendmachung einer Nachlassforderung nach Europäischem Recht in Italien.
  • Vertragliche und steuerliche kontinuierliche Gestaltung bei Kauf sowie Verkauf von Immobilien in Malibu, Kalifornien für einen deutschen Eigentümer unter ständiger Begleitung durch Reisen in die USA seit 2008 bis heute.
  • Rechtliche und steuerliche Prüfung für den Erwerb einer Immobilie in Rio de Janeiro, Brasilien.
  • Geltendmachung einer Forderung gegen eine englische, vorläufig erloschene, Gesellschaft unter Klärung der Rechtslage nach deutschem und englischem internationalen Privatrecht, insbesondere intertemporalem Recht vor und nach dem Brexit.
  • Korrektur eines fehlerhaften portugiesischen Grundstückskaufvertrages in deutscher und portugiesischer Sprache.
  • Kontinuierliche Überprüfung und Beratung einer deutschen Mandantin in Spanien hinsichtlich ihrer spanisch-deutschen Steuersituation (Erbschaftssteuer / Planung der Zukunft ihres Vermögens).
  • Gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Analyse und Gestaltung eines Formwechsels aus einer GmbH & Co. KG in eine GmbH unter Beachtung grunderwerbssteuerlicher und banktechnischer Belange nach dem Umwandlungsgesetz und dem Umwandlungssteuergesetz, Umwandlungsbeschluss und Gesellschaftsvertrag.

 

Person

Studien Hamburg, Paris, Madrid, Aix-en-Provence, Lissabon: Jura, Betriebs- und Volkswirtschaft, Psychologie, Literatur, Kunst, Geschichte und Sprachen.

Diploma de Cultura Española (Universität Complutense Madrid), Sprach- und Literaturdiplome Universitäten Aix-en-Rose en Provence, Lisbia. Erstes juristisches Staatsexamen in Hamburg 1969.

Umfassendes Rechtsreferendariat, Promotion und wissenschaftlicher Assistent ab 1970 für fast 5 Jahre am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht, Hamburg, im Spanien-Portugal- und Lateinamerika-Referat (u.a. Gutachten im Namen des Instituts zum internationalen Privatrecht und ausländischen Recht für Gerichte und Rechtsanwälte, daneben auch eigenständige Privatgutachten mit Schwerpunkt des ausländischen Wirtschaftsrechts mit Prof. Dr. Fernandez de la Gándara).

Max-Planck-Institut: vergleichende vertragsrechtliche Promotion zur Vereinheitlichung des europäischen Vertragsrechts für das Unidroit Institut in Rom unter besonderer Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts zur beispielhaften Angleichung von Common Law und Civil Law. 15 untersuchte Rechtsordnungen. Ergebnis im Wesentlichen übernommen in Modellregelungen für Gesetzgeber und Rechtsanwender in den „Principles of International Commercial Contracts, 1994 Unidroit (siehe auch Fassungen von 2004/2010) in Art.3.5/3.11.

Zweites juristisches Staatsexamen (1974) und Abschluss einer Bankausbildung (1975) in Hamburg sowie kommissarische Verwaltung des Spanien-Referats am Max-Planck-Institut.

Prokurist und verantwortlicher Wirtschaftsjurist in deutsch-brasilianischer Bankengruppe in Sao Paulo von 1975 bis 1976.

Kaufmännische Geschäftsführung: Aufbau einer Auslandsorganisation eines europäischen Bauunternehmens mit mehr als 2000 Mitarbeitern in Essen von 1976 bis 1979, weitere anwaltliche Zusammenarbeit bis zum Verkauf des Unternehmens 2001, insbesondere Gründung, Steuerplanung und kaufmännisch-juristische Betreuung von 27 Tochtergesellschaften und Niederlassungen im In- und Ausland mit baurechtlichen Schwerpunkten sowie von international tätigen Schwestergesellschaften unterschiedlicher Branchen des Konzerns, Seminare sowie Rechtsstreitigkeiten und z.B. selbständige Auftragsverhandlung und persönliche Begleitung mit jahrelanger Aufbereitung des Verfahrens in Hong Kong und London bis zur erfolgreichen schiedsgerichtlichen Entscheidung in London des größten Bauauftrags der Firmengeschichte in Hong Kong (Tsing Ma Bridge) mit englischen und chinesischen Auftraggebern nach englischem Recht und UN-Schiedsrecht, Federführung von der Auftragsverhandlung 1992 bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens 2001.

Ständige Wahrnehmung diverser jahrelanger Aufsichtsrats- sowie Geschäftsführungsmandate seit 1975, z.B. Aufsichtsrat der Aachen-Münchener Versicherung, Sao Paulo / Geschäftsführer der Firma Kienzle, Sao Paulo / Aufsichtsratsvorsitzender der Hawesko Holding AG, Hamburg nach Initiierung und wesentlichem rechtlichen und steuerrechtlichen Beitrag mit der ersten Verhandlung bis zum IPO, Hamburg, sowie Aufsichtsratsvorsitzender der Tate & Lyle Food Systems, Lübeck mit Tochtergesellschaften in fast allen Kontinenten mit entsprechendem initiierenden rechtlichen und steuerrechtlichen Beitrag mit der ersten Verhandlung bis zum Abschluss.

Hervorzuheben sind gegenwärtig seine Geschäftsführung der Katharina Hahn Familien GmbH, Berlin, und der Katharina Hahn GmbH & Co. KG, Lübeck und die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat der Wergen & Partner Vermögensverwaltungs AG, Zürich, seit mehr als 15 Jahren, sowie zahlreiche weitere Beirats- und Aufsichtsratspositionen in mittelständischen Unternehmen (z.B. bei der Deutsche Media Group GmbH, Hamburg, bei der TechniGraphics GmbH, Steinebach sowie bei der Nietiedt Gruppe, Wilhelmshaven, KaTech Katharina Hahn+Partner GmbH, Lübeck und der Seccua Holding AG, Steingaden).

Seit 1994 Fachanwalt für Steuerrecht mit der Ausrichtung auf grenzüberschreitende Sachverhalte nach Vorlage zum Erwerb dieser Berufsbezeichnung bei der Hanseatischen Anwaltskammer einer grenzüberschreitenden Unternehmens- und Steuerplanung für den Erwerb einer internationalen Spedition unter Berücksichtigung Deutschlands, der Niederlande, Luxemburgs, Spaniens und Englands als zukünftiger Sitz für eine werbende Holding mit dem Ergebnis London und einer jahrelangen Mitgliedschaft im Board of Directors dieser englischen internationalen Holding.

Einbringung seiner für Mandanten erzielten Erfolge in ein Family Office in der Kanzlei, insbesondere in geschäftsführender Verantwortung in der internationalen Katharina Hahn Gruppe.

In Deutschland und verschiedenen Ländern: Veröffentlichung von zahlreichen Fachaufsätzen. Kernthemen des internationalen und ausländischen Privatrechts- und internationalen Steuerrechts.

Herr Dr. Schwarz hat in mehr als 60 Ländern anwaltlich gearbeitet und hat darüber hinaus mit weiteren 20 Ländern deren Rechts- und Steuerrechtsordnungen für konkrete Aufträge erarbeitet und deren Reflexwirkungen auf deutsches Recht und Steuerecht oder auf andere Heimatrechte strategisch eingesetzt und Lösungen für grenzüberschreitende unternehmerische Investitionen entwickelt. Hervorzuheben ist dabei, im Ausland wie im Inland, ein besonders erfolgreiches Verhandlungsmanagement unter Erfassung mentalitätsbedingter Besonderheiten.

Engagement bei der Wiedereinrichtung des elterlichen Gutes in Mecklenburg.

 

Sprachen

Dr. Hubertus Schwarz spricht neben Deutsch und Englisch fließend und verhandlungssicher Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Italienisch und gestaltet auch Verträge in diesen Sprachen.

 

Mitgliedschaften

  • Freunde des Hamburger Max-Planck-Instituts für Ausländisches und Internationales Privatrecht e.V.
  • IIFS – Verein zur Förderung des Interdisziplinären Zentrums für Internationales Finanz- und Steuerwesen e.V.
  • Die Familienunternehmer e.V. (ehemals ASU Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer)
  • Gesellschaft für Rechtsvergleichung e.V.
  • IBWF Institut – Betriebsberatung, Wirtschaftsförderung und -forschung e.V.
  • Deutscher Juristentag e.V.
  • LAV Lateinamerika Verein e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen e.V.
  • Der Übersee-Club e.V.
  • Hanse-Lounge

 

Veröffentlichungen

Herr Dr. Hubertus Schwarz hat diverse Aufsätze über deutsches und ausländisches Zivil- und Immobilienrecht, Unternehmensrecht, Steuerrecht und Lizenzrecht in deutschen, spanischen und portugiesischen Fachbüchern und Fachzeitschriften veröffentlicht.

Zu diesen Zeitschriften zählen unter anderem: Recht der internationalen Wirtschaft (RIW), Internationale Wirtschafts-Briefe (IWB), Die Wirtschaftsprüfung (WPg), Anuario de Derecho Civil (Madrid) und Revista de Direito e de Estudos Sociais (Coimbra).

Darüber hinaus hat Herr Dr. Hubertus Schwarz für die Welt am Sonntag (Ursprung der Web-Seite „Weltrecht“), die Gruppe der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und das Handelsblatt über aktuelles Recht geschrieben.

 

Kontakt

dr.schwarz-rechtsanwaelte@weltrecht.de