Gesellschafterbeschluss sofort anfechten oder für nichtig erklären lassen!

Vorsicht: Gegen einen mangelhaften Gesellschafterbeschluss können Sie sich oft nur innerhalb eines Monats wehren, in bestimmten Fällen aber auch noch danach. Lassen Sie einen Beschluss, der Sie als Gesellschafter benachteiligt, deshalb schnell und unverbindlich durch uns prüfen, bevor es zu spät ist!

  • Unverbindliches und kostenloses Erstgespräch
  • Schnelles und fristwahrendes Handeln
  • Telefonische Beratung oder Präsenztermin
  • Deutschlandweite Vertretung

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns den Gesellschafterbeschluss per E-Mail!

moellring
Rechtsanwalt Henrik Nikolai Möllring, LL.M.
Beratungsschwerpunkt: Gesellschaftsrecht
Telefon: +49 40 32 70 40
E-Mail: henrik.moellring@weltrecht.de

Der Ablauf

  1. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail!
  2. Wir prüfen den Beschluss und geben Ihnen umgehend eine rechtliche Einschätzung.
  3. Ist der Beschluss mangelhaft, greifen wir den Beschluss an – notfalls gerichtlich.

Die Kosten

Das Erstgespräch ist für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos. Um maximale Transparenz zu schaffen, beraten wir Sie in diesem Gespräch zu den möglichen Kosten Ihres individuellen Falls. Wichtig: Die Kosten müssen üblicherweise am Ende von der Partei erstattet werden, die das Verfahren verliert.

Der Gesellschafterbeschluss einer GmbH

Wichtige Entscheidungen der Gesellschafter einer GmbH werden in der Gesellschafterversammlung getroffen und als Gesellschafterbeschluss protokolliert.

Das betrifft unter anderem die Abberufung und Neubestellung eines Geschäftsführers oder Prokuristen, die Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters oder eine Satzungsänderung.

Dabei müssen zwingend die Voraussetzungen des Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages berücksichtigt werden. Gerade bei kleineren Gesellschaften werden grundlegende Erfordernisse oft nicht beachtet, so dass ein Beschluss im Nachhinein erfolgreich angegriffen werden kann.

Die häufigsten Angriffspunkte

  • Fehlerhafte Einladung zur Gesellschafterversammlung
  • Zutrittsverweigerung zur Gesellschafterversammlung
  • Mängel bei schriftlicher Abstimmung
  • Keine oder falsche Beurkundung des Beschlusses
  • Unvereinbarkeit mit dem Wesen der Gesellschaft
  • Nichtbeachtung der Mehrheitserfordernisse
  • Falsche Wertung von Enthaltungen

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Das Ziel

Mit dem erfolgreichen Angriff lassen sich unter anderem folgende Konsequenzen verhindern:

  • Abberufung oder Neubestellung eines Geschäftsführers oder Prokuristen
  • Einziehung von Geschäftsanteilen
  • Zustimmungsbedürftige Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Wahl eines Aufsichts- oder Beirats
  • Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
  • Entlastung der Geschäftsführer
  • Auflösung der Gesellschaft

Rufen Sie uns einfach an oder schicken Sie uns den Gesellschafterbeschluss per E-Mail, damit wir die Umsetzung eines nachteiligen Beschlusses rechtzeitig verhindern können!

Unverbindliche und kostenlose Anfrage