Martin Baron von Bilderling

Rechtsanwalt

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Person

Martin Baron von Bilderling ist seit 2018 Rechtsanwalt. Er studierte von 2007 bis 2015 in Göttingen und Bristol Rechtswissenschaften. Anschließend absolvierte er sein Referendariat von 2015 bis 2017 in Göttingen und Köln.

Schon während seines Studiums legte er den Schwerpunkt auf das Wirtschafts- und Immobilienrecht. Im Referendariat war er unter anderem in der Rechtsabteilung der Vermögensverwaltung eines börsennotierten Versicherungskonzerns und bei einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig.

Zu den Tätigkeiten von Martin Baron von Bilderling im Immobilienrecht gehören die Begründung und Betreuung von Wohn- und Gewerberaummietverhältnissen, die Durchsetzung von Interessen im Wohnungseigentumsrecht und die wirtschaftlich- rechtliche Beratung bei Neubau- und Sanierungsprojekten.

Seine wirtschaftsrechtliche Tätigkeit umfasst die Vertragsgestaltung, privates Baurecht und die Begleitung von Unternehmenskäufen einschließlich der Durchführung der Due Diligence.

Martin Baron von Bilderling verfügt über Erfahrung in der gerichtlichen und außergerichtlichen Konfliktführung, insbesondere im privaten Baurecht und im Erbrecht. Dazu gehört auch die Vollstreckung erstrittener Urteile.

 

Sprachen

Martin Baron von Bilderling spricht Deutsch und Englisch.

 

Kontakt

martin.bilderling@weltrecht.de